Abfallbilanzverordnung
Abfallsammler und -behandler haben die Pflicht eine Abfallbilanz elektronisch zu erstellen und diese dem Lebensministerium*) jährlich zur Verfügung zu stellen.
Wir übernehmen Ihre Daten aus Ihren bestehenden Systemen und wandeln diese in ein "EDM-taugliches" Format um. Wir klären Ihre offene Fragen, bereiten die Meldungen auf und laden diese für Sie auf dem EDM-Portal hoch.
*) laut Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Jahresabfallbilanzen (AbfallbilanzV)
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